Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 3.706,20 (darin enthalten S 617,70 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. Über die klagende Partei wird eine Mutwillensstrafe von S 10.0…
Text Entscheidungsgründe: Auf Grund der Mietverträge vom 1.Oktober 1986 und vom 1.März 1987 ist die Beklagte Mieterin verschiedener Räumlichkeiten in dem der Klägerin gehörenden Palais Auersperg. Die Punkte III Abs 2 lit d dieser Mietverträge lauten jeweils: "Zu einer vorzeitigen Auflösung des Mietverhä…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die zutreffende Rechtsansicht der Vorinstanzen, daß unbefristete Mietverhältnisse nur in den in § 29 Abs 1 (Z 4 und 5) MRG genannten Fällen formlos und ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und -terminen einseitig aufgelöst werden können und eine Erweiterung dieser…