Spruch In einem Verfahren nach dem Landespachtgesetz hat das Gericht den Pachtzins immer in einer absoluten Größe festzusetzen; errechnet sich der vereinbarte Pachtzins aus einem Grundbetrag und einem Wertsicherungsbetrag, dann ist der gesamte sich hieraus ergebende Zins der Entscheidung zu unterwerfen Da…
Text Die Klägerin pachtete mit Vertrag vom 29. November 1960 von den Rechtsvorgängern der Beklagten den Hälfteanteil des auf mehreren Liegenschaften der KG E geführten Gärtnereiunternehmens. Der Pachtzins war mit monatlich 8 000 S vereinbart und nach dem Verbraucherpreisindex für eine vierköpfige österre…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Auszugehen ist davon, daß das Bezirksgericht Liesing durch rechtskräftige Entscheidung gemäß § 11 LPG eine Herabsetzung des Pachtschillings vorgenommen hat. Der Auffassung der Beklagten, diese Entscheidung habe die sich aus der Wertsicherungsklausel ergebenden Beträge …