Spruch Der Revision des Erst- und des Zweitbeklagten wird nicht Folge gegeben; das angefochtene Urteil wird insoweit als Teilurteil bestätigt. Der Revision des Dritt-, des Viert-, des Fünft- und des Sechstbeklagten wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden in diesem Umfang einschließlich der …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Landesbeamter beim Kulturbauamt Reutte. Er hat mit dem Erst- und Zweitbeklagten, die Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen sind, am 18.Dezember 1978 die schriftliche Vereinbarung getroffen, daß er für die zwischen diesen beiden Beklagten bestehende Arbeitsgem…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist - zwar nicht als ordentliche, wohl aber - als außerordentliche - zulässig. Die Revision des Dritt-, des Viert-, des Fünft- und des Sechstbeklagten ist auch berechtigt; die Revision des Erst- und des Zweitbeklagten ist nicht berechtigt. Die Beklagten begründen die Zulässigkeit einer …