Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben, der angefochtene Beschluß aufgehoben und in der Sache selbst erkannt, daß das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit insgesamt S 29.451 (darin S 2.908,50 Umsatzsteuer und S 12.000 Barauslagen) b…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte die Scheidung der Ehe aus dem Alleinverschulden des Beklagten und dessen Verpflichtung zur Unterhaltsleistung von S 4.000 monatlich. Die Klage und die Ladung zur Tagsatzung am 26.11.1992 wurden dem Beklagten am 16.11.1992 zugestellt. Der Beklagte blieb j…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig und berechtigt. Auch andere Gerichte zweiter Instanz vertraten bisher zum Teil die im angefochtenen Aufhebungsbeschluß zum Ausdruck kommende Ansicht, daß die Unterlassung der in § 460 Z 1 ZPO vorgesehenen Vorgangsweise eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens darstelle, und zwa…