Spruch Die wegen Nichtigkeit erhobene Revision wird zurückgewiesen. 2. zu Recht erkannt: Im übrigen wird der Revision nicht Folge gegeben. Der Beklagte hat der Klägerin die mit 2.719,20 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten 247,20 S Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekut…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt gegenüber dem Beklagten die Feststellung seiner außerehelichen Vaterschaft, weil er ihrer Mutter innerhalb der kritischen Zeit geschlechtlich beigewohnt habe und daher nach dem Gesetze als ihr Vater vermutet werde. Der Beklagte beantragte Klagsabweisung. Er…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist, soweit sie Nichtigkeit geltend macht, unzulässig; im übrigen ist sie nicht gerechtfertigt. Nach den erstgerichtlichen Feststellungen hat der Beklagte mit der Mutter der Klägerin Anfang September 1979 und somit innerhalb der vom 19.August 1979 bis 18.Dezember 1979 gelegenen gesetzli…