JudikaturJustizRS0040645

RS0040645 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. August 1977

Die Belehrung der Partei gemäß § 377 Abs 3 ZPO kann für die Strafbarkeit insoferne von Bedeutung sein, als dadurch der Übergang, von der bloßen Parteienvernehmung zu dem nunmehr unter Strafsanktion stehenden Parteieneid signalisiert wird.