JudikaturJustizRS0040578

RS0040578 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. März 2016

Bei der Auswahl des Sachverständigen handelt es sich um eine vom Gericht im Rahmen der Beweisaufnahme zu treffende Anordnung, die keiner gesonderten Anfechtung unterliegt (nunmehr siehe EvBl 1971/298 stRsp).

Entscheidungen
8