Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Der Rechtsmittelwerber hat die Kosten des Revisionsrekurses selbst zu tragen.…
Text Begründung: Der bereits zur Tagsatzung vom 6.September 1984 als Zeuge geladene Klaus G*** hat am 28.August 1984 dem Erstgericht bekanntgegeben, daß er diesen Termin nicht "wahrnehmen" könne, weil er sich vom 4.September bis 9.September 1984 auf einer Messe in Wien befinde. Bei der Tagsatzung vom 6.…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig. Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß in Arbeits- und Sozialrechtssachen gemäß § 47 Abs 1 ASGG die Rekursbeschränkungen des § 528 Abs 1 Z 1 und 5 ZPO nicht gelten, sodaß der gegen den bestätigenden Teil der Entscheidung des Rekursgerichtes gerichtete und darüber hinaus einen …