JudikaturJustizRS0040567

RS0040567 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. September 1971

Insoweit ein Beschluß für den Fall des nicht rechtzeitigen Erlages eines Kostenvorschusses die Rechtsfolge androht, daß ein Antrag auf Beweiswiederholung als zurückgezogen gelte, ist er anfechtbar.