Spruch I. Die ordentliche Revision der beklagten Partei wird zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.327,68 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin enthalten 221,28 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen. II.1. Der Rekurs der klagenden Partei wird zurüc…
Text Begründung: Die Klägerin ist die Tochter der Beklagten, die Testamentserbin nach ihrem am 12. 12. 1996 verstorbenen Ehemann, dem Vater der Klägerin, war. Nach dem unstrittig anzuwendenden deutschen materiellen Recht (Protokoll vom 7. 5. 2004, ON 31 Seite 5 = AS 225 in Band I) beträgt der gesetzliche…
Rechtliche Beurteilung 1. Die Revision der Beklagten ist ungeachtet des nicht bindenden Ausspruchs des Berufungsgerichts (§ 508a Abs 1 ZPO) aus folgenden Gründen nicht zulässig . In materieller Hinsicht ist es zwischen den Parteien in Übereinstimmung mit den Vorinstanzen unstrittig, dass deutsches Recht anzuwenden ist. …