JudikaturJustizRS0040489

RS0040489 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. April 1978

Notizen eines Rechtsanwaltes über Verhandlungsergebnisse sind im wesentlichen als private Aufzeichnungen anzusehen, da sie ohne fremde Auftrag, vorwiegend im eigenen Interesse und mit eigenen Mitteln gemacht wurden.