Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung hinsichtlich des Hauptbegehrens als Teilurteil wie folgt lautet: "Das Klagebegehren des Inhalts, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen 492.740,-- S samt 4 %…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein slowenischer Staatsangehöriger, gründete im Dezember 1990 in Wien die P***** GmbH, deren Übersiedlung nach Kärnten, wo sie in der Folge das Restaurant Seetal im Alpenhotel Goldeck betrieb, der (am 29. 1. 1999 verstorbene, in der Folge indessen weiterhin so beze…
Rechtliche Beurteilung Die gegen das zweitinstanzliche Urteil gerichtete Revision des Beklagten ist zulässig, weil tatsächlich zu den Vorwirkungen eines im Sinne des Kärntner AusländergrunderwerbsG 1973 bedingten Vertrages eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes fehlt; sie ist auch berechtigt. Die geltend gemacht…