JudikaturJustizRS0040482

RS0040482 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. August 2019

Die auf eine Privaturkunde gesetzte notarielle Beurkundung der Unterschrift ist eine öffentliche Urkunde. Dagegen ist der Beweis der Unrichtigkeit des bezeugten Vorganges zulässig.

Entscheidungen
3