JudikaturJustizRS0040460

RS0040460 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. August 2018

Ein von einem Zivilingenieur innerhalb seines Berechtigungsumfanges in der vorgeschriebenen Form verfaßtes Gutachten ist eine öffentliche Urkunde und genügt als Nachweis dafür, daß die Zustimmung der Grundverkehrskommission nicht erforderlich ist.

Entscheidungen
2