Spruch I) Dem Rekurs der Beklagten gegen den Beschluss vom 15. 10. 1954 wird nicht Folge gegeben. Die Rekurswerberin hat die Kosten ihres Rekurses selbst zu tragen. II) Dem Rekurs des Klägers gegen den Beschluss vom 21. 9. 1954 wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Dem Berufungsge…
Text Begründung: In der auf § 530 Z 7 ZPO gestützten und am 5. 2. 1954 beim Kreisgericht Ried im Innkreis eingebrachten und am 13. 2. 1954 ergänzten Wiederaufnahmsklage bringt der Kläger vor, dass er nach Beendigung des Vorprozesses des Bezirksgerichtes Braunau am Inn C 121/51, nämlich am 14. 1. 1954 und…
Rechtliche Beurteilung Dem Rekurs der Beklagten war der Erfolg zu versagen. Die Entscheidung über die Rekurskosten beruht auf den §§ 40 und 50 ZPO. II) Was den Rekurs des Klägers gegen den Beschluss vom 21. 9. 1954 betrifft, handelt es sich nach dessen Vorbringen in der Wiederaufnahmsklage nicht um neue Tatsachen. Denn er…