JudikaturJustizRS0040434

RS0040434 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Mai 1987

Die Vorschriften der §§ 45, 46 HGB stellen eine Ergänzung zu den Vorschriften der ZPO dar. Wie bei dem an den Prozeßgegner zu erteilenden Auftrag zur Vorlage der Handelsbücher vorzugehen ist, richtet sich daher nach den Bestimmungen der §§ 303 bis 307 ZPO. Diese Bestimmungen sehen die Anwendung eines Zwanges zur Vorlage der Urkunden durch den Prozeßgegner nicht vor.

Entscheidungen
2