JudikaturJustizRS0040415

RS0040415 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. April 2020

Keine Nichtigkeit oder Mangelhaftigkeit des Verfahrens, wenn Berufungsgericht einen vom Erstgericht nach § 279 ZPO ausgeschlossenen Beweis zugelassen und selbst durchgeführt hat.

Entscheidungen
4