RS0040313 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Prozeßvorbringen in einem bestimmten Prozeß, kann selbst wenn ein Beweisverfahren durchgeführt wurde, nicht die Entscheidungsgrundlage in einem anderen Prozeß bilden.
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Prozeßvorbringen in einem bestimmten Prozeß, kann selbst wenn ein Beweisverfahren durchgeführt wurde, nicht die Entscheidungsgrundlage in einem anderen Prozeß bilden.