RS0040303 – OGH Rechtssatz
RS0040303 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der im berufungsgerichtlichen Aufhebungsbeschluß enthaltene Auftrag an das Erstgericht, die Beweise durch Abhören eines Tonbandes, auf dem ein rechtlich relevantes Gespräch aufgenommen wurde, zu ergänzen, ist als Zulassung eines Kontrollbeweises vom Revisionsgericht nicht überprüfbar.