JudikaturJustizRS0040303

RS0040303 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Oktober 1960

Der im berufungsgerichtlichen Aufhebungsbeschluß enthaltene Auftrag an das Erstgericht, die Beweise durch Abhören eines Tonbandes, auf dem ein rechtlich relevantes Gespräch aufgenommen wurde, zu ergänzen, ist als Zulassung eines Kontrollbeweises vom Revisionsgericht nicht überprüfbar.