Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 7.932 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Dr. Robert Sch***** erstattete am 20. Februar 1985 als Geschädigter Anzeige, in dem im Kellerlokal des Hauses Wien 3., T*****gasse 4, gelegenen Tonstudio sei ein Einbruchsdiebstahl verübt worden. Es fehle eine 24-Spur-Tonband-Maschine, ca 80 sogenannte Einschübe sowie zahlreiche…
Rechtliche Beurteilung Die ao. Revision des Klägers ist zwar zulässig, weil es an einer Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes darüber fehlt, was unter dringendem Tatverdacht zu verstehen sei, sie ist aber nicht berechtigt. Es entspricht ständiger, von der Lehre gebilligter Rechtsprechung, dass der durch Art 5 Abs 5 MR…