JudikaturJustizRS0040046

RS0040046 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 2018

Die Feststellung des Berufungsgerichtes, dass es angemessene Ersatzlokale gebe, ist im Revisionsverfahren unüberprüfbar - mag diese Feststellung auch unter Anwendung des § 269 ZPO getroffen worden sein.

Entscheidungen
33