Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil des Berufungsgerichts wird aufgehoben und die neuerliche Entscheidung über die Berufung nach Ergänzung des Berufungsverfahrens aufgetragen. Die Kosten des Revisionsverfahrens bilden weitere Kosten des Berufungsverfahrens.…
Text Begründung: Die Klägerin macht mit Klage vom 16. Juli 2004 als Rechtsnachfolgerin des ursprünglich berechtigten Staatsbetriebs der Sowjetunion Unterlassungs , Beseitigungs , Rechnungslegungs und Urteilsveröffentlichungsansprüche aus zwei österreichischen Marken für alkoholische Getränke aufgrund …
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der Klägerin, mit der sie ihre markenrechtlichen Ansprüche weiter verfolgt, ist zulässig und im Sinn des von der Klägerin hilfsweise gestellten Aufhebungsantrags auch berechtigt. 1. Richtig ist, dass auf die strittigen Ansprüche aus österreichischen Marken nach dem Schu…