JudikaturJustizRS0040025

RS0040025 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Februar 2004

Es ist eine offenkundige Tatsache, die Arbeitsplätze für einfache kaufmännische Tätigkeiten wie die einer Hilfskraft in der Buchhaltung, Lohnverrechnung oder Statistik, und ferner Registraturarbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in entsprechender Anzahl vorhanden sind.

Entscheidungen
5