JudikaturJustizRS0039980

RS0039980 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2023

Die Ersetzung der ursprünglichen anspruchserzeugenden Tatsachenbehauptung, die Forderung stehe der Klägerin aus eigenem Recht gegen den Beklagten zu, durch jene, sie gründe sich auf ein durch Einzelrechtsnachfolge (Zession) in ihre Rechtszuständigkeit gelangtes Recht eines Dritten, stellt eine Änderung des Streitgegenstandes durch Austausch des Klagegrundes und somit eine Klageänderung dar.

Entscheidungen
5