Spruch Dem Rekurs wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird in seinen Aussprüchen über die Nichtigerklärung des Verfahrens und die Klagezurückweisung in Ansehung der für die Zeit vom 1.6.1986 bis 31.5.1989 geforderten Unterhaltsrückstände im Umfang von 144.000 S samt 4 % Zinsen aus 48.00…
Text Begründung: Die Ehe der Streitteile ist ungeschieden, die Eheleute leben jedoch getrennt. In dem durch eine Protokollarklage der Klägerin vom 8.10.1982 eingeleiteten Rechtsstreit wurde der Beklagte mit Urteil des Erstgerichtes vom 22.11.1982, GZ C 109/82-7, schuldig erkannt, der Klägerin ab 8.10.19…
Rechtliche Beurteilung Entgegen der Meinung der Klägerin hat das Berufungsgericht - jedenfalls für das über den mit der vorliegenden Klage geltend gemachten Unterhaltsrückstand abgewickelte Verfahren und das darüber gefällte stattgebende Endurteil - zutreffend die Nichtbeachtung der Rechtskraft des im Vorprozeß ergangenen…