Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung wie folgt zu lauten hat: „I.) Die beklagte Partei ist schuldig, es ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, a) zu Zwecken des Wettbewerbs für Eintragungen in ein Verzeichnis, wie …
Text Entscheidungsgründe: Zweck des seit über 50 Jahren bestehenden Klägers ist ua die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Dem Kläger gehören über 500 Fachgruppen, Innungen und Gremien so gut wie aller Wirtschaftsbranchen aller Wirtschaftskammern Österreichs an. Die Beklagte betreibt in Konkurrenz zu den …
Rechtliche Beurteilung Der Senat hat dazu wie folgt erwogen: 1. Um unseriösen Geschäftspraktiken auch mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts wirksam begegnen zu können, bedarf es bei Beurteilung der Irreführungseignung im Zusammenhang mit § 28a UWG eines strengen Maßstabs. Unlauter handelt, wer im Zusammenhang mit der Anba…