Spruch Eine Wahlgemeinschaft (Wahlpartei) ist zumindest insoweit parteifähig, als die von ihr oder gegen sie geltend gemachten Ansprüche aus ihrer Tätigkeit im Rahmen ihres Hauptzwecks abgeleitet werden Mißbrauch der Bezeichnung "Volkspartei" durch eine "Volkspartei Wahlgemeinschaft M" Auch eine juristisc…
Text Die klagende "Österreichische Volkspartei, Landesparteileitung Niederösterreich" behauptet, der Erstbeklagte Kurt W habe die Zweitbeklagte "Volkspartei- Wahlgemeinschaft M, Liste Kurt W" für die Gemeinderatswahl am 16. November 1975 in der Stadtgemeinde M gegrundet und dabei den wesentlichen Bestand…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Beklagten machen im wesentlichen geltend, sie hätten das Recht und die Pflicht, den Namen "Volkspartei" im Rahmen einer politischen Tätigkeit zu verwenden, da sie und solange sie Mitglieder dieser Partei seien; darauf hätten die Beklagten bereits im Verfahren erste…