JudikaturJustizRS0039846

RS0039846 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Juni 2001

Rechtsmittel gegen die Annahme eines Schriftsatzes zu Gericht sind unzulässig, daher auch gegen die Entscheidung, womit ein erstrichterlicher Zurückweisungsbeschluß vom Gericht zweiter Instanz dahin abgeändert wurde, daß die Zurückweisung des Schriftsatzes aufgehoben wurde, zumal da es hiebei überhaupt nicht um einen anfechtbaren Beschluß handelt.

Entscheidungen
5