JudikaturJustizRS0039747

RS0039747 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juni 2014

Der mangels Präjudizialität unzulässige Zwischenfeststellungsantrag, über den das Erstgericht mit Zwischenurteil meritorisch entschieden hat, ist aus Anlass der Revision gegen die bestätigende Entscheidung des Berufungsgerichtes vom OGH von Amts wegen mit Beschluss unter Aufhebung der untergerichtlichen Entscheidungen zurückzuweisen (vgl Judikat 63 neu).

Entscheidungen
6