Spruch Aus Anlaß der Revision werden die Urteile der Vorinstanzen, die gegenüber dem Zweitbeklagten als unangefochten unberührt bleiben, gegenüber der erstbeklagten Partei aufgehoben. Der Zwischenantrag der klagenden Partei auf Feststellung, daß der Globalzessionsvertrag vom 17./22.Juli 1985 nach dem Recht…
Text Begründung: Die klagende Partei ist ein Kreditunternehmen, das seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die erstbeklagte Partei ist ein Unternehmen mit dem Sitz in Österreich, der Zweitbeklagte ist der Konkursverwalter eines Unternehmens mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland (die…
Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat aus Anlaß der Revision erwogen: Nach einheitlicher Auffassung ist der im § 236 ZPO vorgesehene Zwischenantrag auf Feststellung zulässig, wenn die Bedeutung der hierüber in der Sache getroffenen Entscheidung über den Rechtsstreit hinausgeht (Fasching, Zivilprozeßrecht Rz 1…