Spruch Die Feststellung von Tatsachen, mögen sie auch rechtserheblich oder rechtserzeugend oder Voraussetzung für einen an sich zulässigen Feststellungsantrag sein, kann - ebenso wie die Heraushebung einzelner Rechtsfragen - nicht Gegenstand eines Zwischenfeststellungsantrages sein OGH 22. Juni 1978, 2 Ob…
Text Die Klägerin war bis 31. Dezember 1973 Gesellschafterin der V L OHG, mit welchem Zeitpunkt sie das Gesellschaftsverhältnis aufkundigte. Auf Grund der gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen greift - nach Übernahmeverzicht der damaligen weiteren Gesellschafter Margarethe L und Firma G - der Beklagte …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Beklagte führt aus, der Zwischenfeststellungsantrag der Klägerin solle grundsätzlich Fragen im Zusammenhang mit der Berechnung ihres Abfindungsbetrages klären, nämlich, ob der Abschichtungsbilanz die Wiederbeschaffungsaltwerte - und nicht, wie der Beklagte vorbringt, die Zer…