JudikaturJustizRS0039592

RS0039592 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2019

Auch wenn die Gesamtrechtsnachfolge durch Verschmelzung schon vor Einbringung der Klage erfolgt ist, kann die Bezeichnung der beklagten Gesellschaft (hier: GmbH) in die der aufnehmenden Aktiengesellschaft berichtigt werden.

Entscheidungen
8