Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß das Ersturteil wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 15.549,92 (darin S 1.488,32 USt und S 6.620,-- Barauslagen) bestimmten Kosten der Verfahren zweiter und dritt…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger beteiligte sich am 23. 6. 1986 durch Zeichnung von Hausanteilscheinen zu Treuhandregisternummer 14003789 mit einer Vertragssumme von S 150.000 an der Sparkasse Bregenz Co Hausanteilschein OHG, Serie 14, nunmehr infolge Firmaänderung IMMAG I Immobilienbeteiligungsge…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision des Klägers ist berechtigt. Die Anmeldung stellt gleichsam die Klage im Verfahren zur Feststellung der Konkursforderung dar. § 103 KO, der spezielle Inhaltserfordernisse enthält, wurde daher bewußt dem § 226 ZPO über den Klagsinhalt angepaßt (Denkschrift, 94). Ebenso …