Spruch Den Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden mit der Maßgabe bestätigt, daß der Zwischenantrag der Beklagten, es werde dem Kläger gegenüber festgestellt, das zu seinen Gunsten errichtete Testament des Erblassers vom 19. Juli 1982 sei mangels Geschäftsfähigkeit …
Text Entscheidungsgründe: Mit Notariatsakt vom 14.1.1982 übergab der am 25.5.1891 geborene Josef L*** die ihm gehörige Liegenschaft EZ 132 KG Kowald, Grundbuch Voitsberg, dem Erstbeklagten unter Beitritt der Zweitbeklagten auf den Todesfall. Der Übernehmer verpflichtete sich, bei Übernahme der Liegensch…
Rechtliche Beurteilung Bei Beurteilung der Zulässigkeit der beiden Revisionen ist davon auszugehen, daß § 60 Abs. 2 JN vom Berufungsgericht zutreffend nicht angewendet wurde, weil diese Bestimmung nur dann gilt, wenn eine grundsteuerpflichtige unbewegliche Sache den Streitgegenstand bildet, also die Liegenschaft selbst st…