JudikaturJustizRS0039530

RS0039530 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Oktober 2020

Eine Änderung der Parteienbezeichnung ist nur dann ausgeschlossen, wenn im Berichtigungsweg ein bestehendes und beklagtes Rechtssubjekt gegen ein anderes bestehendes nicht beklagtes Rechtssubjekt ausgetauscht werden soll. Dies trifft aber bei einer Gesamtrechtsnachfolge nicht zu.

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