JudikaturJustizRS0039528

RS0039528 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Juni 2022

Die bloße, nicht näher konkretisierte Behauptung, die begehrte Feststellung wirke über den Rahmen des Rechtsstreites hinaus, genügt nicht für die Zulässigkeit eines Zwischenfeststellungsantrages.

Entscheidungen
5