JudikaturJustizRS0039514

RS0039514 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Juni 2022

Für die Zulässigkeit eines Zwischenfeststellungsantrages reicht die bloße theoretische Möglichkeit der Geltendmachung weiterer Ansprüche nicht aus; es muß nach der konkreten Lage des einzelnen Falles die Präjudizialität der zu klärenden Frage für andere Ansprüche des Antragstellers wahrscheinlich sein.

Entscheidungen
9