Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben und der angefochtene Beschluß dahin abgeändert, daß die Entscheidungen der Vorinstanzen zu lauten haben: "Der Antrag der beklagten Parteien, das von der klagenden Partei in der Tagsatzung vom 18. 3. 1998 erstattete Vorbringen als unzulässige Klageänderung nic…
Text Begründung: Der Kläger erhob zunächst das Klagebegehren, die beklagten Parteien für schuldig zu erkennen, ihm darüber Rechnung zu legen, welchen sogenannten betriebswirtschaftlichen Gewinn die beklagten Parteien ab dem Wirtschaftsjahr 1988 erzielt haben, wobei dieser Gewinn wie folgt zu ermitteln …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil das Rekursgericht in seiner Beurteilung von der Rechtsprechung abweicht; er ist auch berechtigt. Entgegen der Ansicht der beklagten Partei liegt bereits in der Ausdehnung in der Tagsatzung vom 2. 5. 1996 ein - wenn auch zu ergänzendes, so doch ausreichend erk…