Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung des Erstgerichts zu lauten hat: „Die Klage wird, soweit sie in Ansehung des Erstklägers auf Zahlung von 13.349,88 EUR, in Ansehung der Zweitklägerin auf Zahlung von 5.187…
Text Begründung: Die Kläger kauften von der Beklagten zwischen 28. 2. 2005 und 2. 2. 2007 Zertifikate der M***** Ltd (im Folgenden M*****), und zwar jeweils einschließlich Spesen der Erstkläger um 13.349,88 EUR, die Zweitklägerin um 5.187,37 EUR und der Drittkläger um 5.408,92 EUR. In dem zu AZ …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, er ist auch teilweise berechtigt. Die Beklagte beantragt, dem Revisionsrekurs nicht Folge zu geben. 1. Zwar bewirkt der Umstand alleine, dass die zu lösenden Fragen in einer Vielzahl von Fällen auftreten, nicht ihre Erheblichkeit iSd § 502 Abs 1 ZPO (stRsp, etwa…