JudikaturJustizRS0039381

RS0039381 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Januar 2002

Der von der klagenden Partei gestellte Zwischenantrag auf Feststellung ist, verfahrensrechtlich betrachtet, eine nachträgliche Klagserweiterung durch ein zusätzliches Feststellungsbegehren, die auch ohne Zustimmung der beklagten Partei zulässig und nicht an die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Klagserweiterungen gebunden ist.

Entscheidungen
2