JudikaturJustizRS0039278

RS0039278 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Juni 2013

Bestätigt das Berufungsgericht den in die Urteilsausfertigung aufgenommenen Beschluss des Erstgerichtes auf Nichtzulassung der Klagsänderung meritorisch in den Gründen seines Urteils, ist eine weitere Anfechtung der Nichtzulassung der Klagsänderung gemäß § 528 ZPO ausgeschlossen.

Entscheidungen
8