JudikaturJustizRS0039215

RS0039215 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. November 2023

Die Feststellungsklage bedarf eines konkreten, aktuellen Anlasses, der zur Hintanhaltung einer nicht bloß vermeintlichen, sondern tatsächlichen und ernstlichen Gefährdung der Rechtslage des Klägers eine ehebaldige gerichtliche Entscheidung notwendig macht.

Entscheidungen
40