Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das Begehren des Klägers auf Gewährung einer Invaliditätspension (richtig ab 1. Oktober 1987) ab. Es stellte fest, daß der am 18. August 1927 geborene Kläger in den letzten 15 Jahren als Bauhilfsarbeiter tätig war und insgesamt (in Österreich, der Bundesrep…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist nicht berechtigt. Soweit der Kläger zum Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens wie schon in der Berufung ausführt, der Grundsatz des § 87 Abs 1 ASGG sei vom Erstgericht verletzt worden, die Parteieneinvernahme sowie die Beiziehung von Sachverständigen aus den…