Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung des Erstgerichtes im Zwischenstreit wiederhergestellt wird und die Kostenentscheidung zu lauten hat: "Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 28.602,60 (darin S …
Text Begründung: Der Kläger begehrt mit seiner beim Landesgericht für ZRS Wien eingebrachten Klage die Zahlung von S 194.229,60 sA an Honorar für erbrachte anwaltliche Leistungen. Zur Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes brachte der Kläger vor, dass sich diese auf eine zwischen den Streitteilen urku…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil die Frage einer teleologischen Reduktion der Bestimmung des § 1 Abs 3 KSchG in ihrer Bedeutung über den konkreten Fall hinausgeht; sie ist auch berechtigt. Der vom KSchG beabsichtigte Schutz ist nur schematisch verwirklicht, sodass es auf die tatsächlichen wi…