JudikaturJustizRS0039157

RS0039157 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 2020

Wird ein negatives Feststellungsbegehren aus meritorischen Gründen rechtskräftig abgewiesen, so ist damit das zugrunde liegende Recht oder Rechtsverhältnis positiv festgestellt. Wird später auf Leistung aus dem Recht oder Rechtsverhältnis geklagt, so ist das Gericht an die Vorentscheidung gebunden.

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