Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Beklagte ist schuldig, dem Kläger die mit 812,52 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin 135,42 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein selbstständiger Pressefotograf, die Beklagte betreibt ein Medienunternehmen. Im Jahr 1994 vereinbarten die Streitteile, dass der Kläger für die Beklagte gegen einen monatlichen Pauschalbetrag von 40.000 S an vier Tagen pro Woche Fotos herstellen werde. Über Ei…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. 1. Nach § 228 ZPO kann Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder Rechtes erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran …