JudikaturJustizRS0039125

RS0039125 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. März 2015

Bedingte Rechte oder Rechtsverhältnisse können dann festgestellt werden, wenn der gesamte übrige rechtserzeugende Sachverhalt feststeht und nur die bereits genau und bestimmt festgesetzte Bedingung noch nicht eingetreten ist.

Entscheidungen
10