JudikaturJustizRS0039109

RS0039109 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 2021

Die negative Feststellungsklage hat den Zweck, einen für beide Teile nachteiligen Schwebezustand zu beenden, die Anmaßung als Ursache der Rechtsunsicherheit abzuwehren und den Gegner zu zwingen, das angemaßte Recht zu beweisen oder aufzugeben.

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