Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden soweit bestätigt, als mit ihnen der Antrag auf Erlassung eines Zahlungsbefehles abgewiesen wurde. Im übrigen werden sie behoben und es wird dem Bezirksgericht Steyr die Einleitung des gesetzlichen Verfahrens un…
Text Begründung: Die Klägerin begehrt mit ihrer am 4.5.1993 beim Bezirksgericht Rohrbach eingebrachten Mahnklage vom Beklagten die Bezahlung von S 79.274,13 s.A. Die dieser Klagssumme zugrundeliegenden drei Reparaturrechnungen lägen jeweils unter S 50.000,--, die einzelnen Forderungen stünden miteinand…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung erhobene Revisionsrekurs der Klägerin ist teilweise berechtigt. Gemäß § 230a letzter Satz ZPO kann das Gericht, an das die Klage überwiesen worden ist, einen Mangel seiner Zuständigkeit nur noch über rechtzeitige Unzuständigkeitseinrede des Beklagten wahrnehmen (vgl. A…