Spruch Ein Erfüllungsanspruch aus einer privatrechtlichen Verpflichtung zur Duldung des Eingriffs in das Eigentumsrecht besteht nicht, solange die erforderliche wasserrechtsbehördliche Bewilligung fehlt. Es kann jedoch auf Feststellung einer Duldungspflicht nach Maßgabe der wasserrechtsbehördlichen Bewilli…
Text Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 88 KG Markt A., die Beklagten Eigentümer der Liegenschaft EZ 34 KG K. zu der die Grundstücke 1018 Garten, 1019 Wiese und 1027/3 Wiese gehören. Ing. Walter U und Johanna U sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 54 KG N; im Bereich der südlichen Grenze des z…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Zu Unrecht behauptet die Revision, die Kläger hätten Margarete F, der ebenfalls ein Nutzungsrecht an der Wasserleitung zusteht, mitklagen müssen, da eine einheitliche Streitgenossenschaft vorliege. Eine solche ist gegeben, wenn die Gemeinschaftlichkeit der rechtserzeug…