Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß der erste Absatz des erstinstanzlichen Urteilsspruchs unter Aufrechterhaltung der Kostenentscheidung wie folgt zu lauten hat: "Festgestellt wird, daß der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Feststellung, der Beklagte sei verpflichtet, ihm alle Schäden und Nachteile zu ersetzen, die ihm dadurch entstünden, daß er auf Grund eines am 19. Juni 1995 erteilten Auftrags Malerarbeiten für das Bauvorhaben Dr. S***** (im folgenden nur Bauherr) im Bet…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Beklagten ist zulässig und im Ergebnis teilweise berechtigt. a) Gemäß § 396 ZPO ist bei der Erlassung eines Versäumungsurteils das auf den Gegenstand des Rechtsstreits bezügliche tatsächliche Vorbringen der erschienenen Partei, soweit dasselbe nicht durch die vorliegenden Beweise wi…