Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben; dem Rekursgericht wird eine neuerliche Entscheidung über den Rekurs der Antragsteller unter Abstandnahme vom herangezogenen Zurückweisungsgrund aufgetragen.…
Text Begründung: Die Antragsteller behaupten, sie beabsichtigten, in Österreich im Jänner 1996 drei neue Produkte in Verkehr zu bringen. Vertreter der F***** GmbH und der (in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen) F***** GmbH, welche gleichartige Produkte in Österreich vertreiben, hätten angekündig…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen von den Antragstellern erhobene Revisionsrekurs ist berechtigt. Den Rechtsmittelwerbern ist darin zuzustimmen, daß hier die Rechtsmittelbeschränkung nach §§ 257 und 258 ZPO nicht anzuwenden ist. Infolge Verweisung des § 258 ZPO auf § 257 ZPO kann die Verfügung des Gerichtes, mit der ei…