Spruch Bestreitet ein Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft die Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses, haben die anderen Gesellschafter ein rechtliches Interesse an deren urteilsmäßiger Feststellung. Auch wenn der Gesellschaftsvertrag einer Personenhandelsgesellschaft die Möglichkeit seine…
Text Die Parteien sind als Rechtsnachfolger der drei Söhne des Unternehmensgrunders Ferdinand P Gesellschafter der Kommanditgesellschaft "Ferdinand P Söhne", eines seit 1939 bestehenden Familienunternehmens. Die Erst- bis Fünftkläger und die Beklagte sind Komplementäre, die übrigen Kläger Kommanditisten…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: In ihrer Rechtsrüge wenden sich die Revisionswerber vorerst mit Recht gegen die Verneinung ihres Feststellungsinteresses durch das Berufungsgericht. Wird die Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses (einer Änderung des Gesellschaftsvertrages) von einem überstimmten …