Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird mit der Maßgabe bestätigt, dass das Urteil lautet: „ Die beklagte Partei ist verpflichtet, eine Betriebsratsumlage in Höhe von monatlich 0,1 % des jeweiligen Bruttogehaltes einzuheben und an den Betriebsratsfonds abzuführen. …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der bei der Beklagten eingerichtete Angestelltenbetriebsrat. Die Hauptniederlassung der Beklagten befindet sich in Wien, wo rund 180 der insgesamt rund 260 Mitarbeiter der Beklagten tätig sind. Weitere Standorte der Beklagten sind S*****, L***** und A*****. Zwecks…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig; sie ist jedoch nicht berechtigt. Zur Verfahrensrüge: Die Beklagte releviert einen Verstoß des Berufungsgerichts gegen das Verbot von Überraschungsentscheidungen. Sie legt aber nicht dar, welches (Tatsachen-)Vorbringen sie erstat…